Der Leitfaden für die Umsetzung des Programms Exoikonomo 2023 ist geändert worden. Das Budget des Programms für die beiden Antragszyklen (A‘ und B‘) beläuft sich nun wie folgt 585.315.582.5 € (von 532.105.075,00€) und wird aus den Mitteln des Recovery and Resilience Fund finanziert.

Für den ersten Zyklus belaufen sich die Mittel auf 464.315.582,50€ (von 422.105.075,00€), von denen 75.203.785,80€ (von 68.367.078,00€) für die Bekämpfung der Energiearmut bereitgestellt werden.

Für den zweiten Zyklus belaufen sich die Mittel auf 121.000.000,00€ (von 110.000.000,00€), ein Betrag, der für die Bekämpfung der Energiearmut vorgesehen ist.

Die oben genannten Erhöhungen waren notwendig, um die entsprechenden Erhöhungen der Ausgabenschwellen für förderfähige Interventionen abzudecken. Die folgende Tabelle zeigt die neuen Werte.


HÖCHSTGRENZEN DER FÖRDERUNGSFÄHIGEN AUSGABEN NACH KOSTENKATEGORIEN – ENERGIEKENNZAHLEN (€/m2)
AUSTAUSCH VON RAHMENKategorie IKategorie II
 Wärmedurchgangskoeffizient U [W/(m2. K) 2 ≤ U ˂ 3,2< U 2,0
1.A1 Aluminiumrahmen mit Verglasung – Fenster520605
1.A2 Aluminiumrahmen mit Verglasung – Außenfenster420480
1.B1 Holzrahmen mit Verglasung – Fenster665745
1.B2 Holzrahmen mit Verglasung – Außenfenster545
605

1.C1 PVC-Rahmen mit Verglasung – Fenster350370
1.C2 PVC-Rahmen mit Verglasung – Außenfenster250340
1.D Nur Verglasung (ohne Rahmenaustausch)
140
1.E1 Äußere Schutzfolie (Box-Roll oder Cover)190
1.E2 Sonstige feste oder bewegliche Beschattungssysteme
49,5


Darüber hinaus ist ein Betrag von bis zu 3.025 € pro Antrag für die Installation von Smart Home-Systemen vorgesehen, die zur Energieeinsparung beitragen (Unterkategorie 5.A).

Die oben genannten Obergrenzen für die förderfähigen Kosten beinhalten die Mehrwertsteuer (24 %), die zu den förderfähigen Kosten des Programms gehört. Wenn Lieferanten einer ermäßigten MwSt.-Regelung unterliegen oder von der Pflicht zur Steuererklärung und -abführung befreit sind, werden die in diesem Kapitel genannten Obergrenzen für die förderfähigen Ausgaben um den entsprechenden Prozentsatz (%) der MwSt. gekürzt. Die Grundlage für die Kürzung sind die ursprünglichen Ausgaben vor 24 % Mehrwertsteuer.

Der Höchstbetrag des förderfähigen Interventionsbudgets einschließlich Mehrwertsteuer pro Antrag des Begünstigten darf nicht überschritten werden:

  1. das Produkt aus 1,2 € multipliziert mit der gesamten geschätzten jährlichen Primärenergieeinsparung (kWh), wie sie aus dem A‘ Energieausweis berechnet wurde,
  2. das Produkt aus 240 multipliziert mit der Fläche des Hauptgebäudes, wie auf dem Formular E9 angegeben,
  3. die 24.750

Quelle Profilnet